Rücktrittsregelungen für Veranstaltungen der KEB-Diözesanstelle
Ein Rücktritt mit voller Kostenerstattung ist nur dann möglich, wenn ein Teilnehmer aus einer vorhandenen Warteliste nachrückt oder vom Teilnehmer selbst als Nachrücker gefunden wird.
In jedem Fall muss jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 berechnet und einbehalten werden.
Bei zu kurzfrisitiger Absage d.h. bis 3 Tage vor Kursbeginn werden die uns entstandenen Ausfallgebühren anteilig in Rechnung gestellt.
Bei Abbruch eines Kurses durch einzelne Teilnehmer bleiben die Teilnahmegebühren abzüglich der anteiligen Verpflegungskosten (sofern diese nicht als Ausfallgebühren in Rechnung gestellt werden) bei der KEB.
Termin- und Preisänderungen behalten wir uns in begründeten Fällen vor. Fällt ein Kurs aus, werden alle eingezogenen Gebühren ohne weiteren Ersatzanspruch zurück erstattet.











