Fördermittel für kirchliche Bildungsarbeit für und mit Geflüchteten

Die Erz­diö­ze­se Mün­chen und Frei­sing un­ter­stützt in viel­fäl­ti­ger Weise Men­schen, wel­che aus Not oder Ver­fol­gung und Krieg nach Deutsch­land ge­flo­hen sind (Nä­he­res dazu fin­den Sie hier). Dabei spielt Bil­dung eine zen­tra­le Rolle, die sich aus dem Selbst­ver­ständ­nis der ka­tho­li­schen Er­wach­se­nen­bil­dung er­gibt: "Ka­tho­li­sche Er­wach­se­nen­bil­dung und alles dar­aus ab­ge­lei­te­te Bil­dungs­han­deln folgt dem Ver­kün­di­gungs­auf­trag der Kir­che an alle Men­schen. Dabei ist Bil­dung des Men­schen eine Grund­di­men­si­on kirch­li­chen Han­delns, da sie an der Span­nung von Got­tes­eben­bild­lich­keit und Er­lö­sungs­be­dürf­tig­keit, von Frei­heit und Ver­ant­wor­tung des Men­schen an­setzt. Kirch­li­che Bil­dung fin­det des­halb le­bens­be­glei­tend statt und um­fasst alle Di­men­sio­nen des Mensch­seins. Sie be­fä­higt Men­schen zu Selbst­be­stim­mung, Mit­be­stim­mung und So­li­da­ri­tät und un­ter­stützt sie, ihren An­teil zur Ge­sell­schaft bei­zu­tra­gen und die Kir­che aus dem Glau­ben her­aus mit­zu­ge­stal­ten" (Leit­li­ni­en. Ka­tho­li­sche Er­wach­se­nen­bil­dung in der Erz­diö­ze­se Mün­chen und Frei­sing).

För­der­ziel:

Ziel der För­de­rung ist es, kirch­li­che Bil­dungs­ar­beit für und mit Ge­flüch­te­ten und deren eh­ren­amt­li­che Un­ter­stüt­zung an­zu­sto­ßen wie auch Ver­an­stal­tun­gen zur Sen­si­bi­li­sie­rung einer brei­ten Öf­fent­lich­keit zu re­le­van­ten The­men zu er­mög­li­chen. Kirch­li­che Bil­dungs­ar­beit fin­det sehr oft in Ko­ope­ra­ti­on mit an­de­ren Bil­dungs­trä­gern und In­sti­tu­tio­nen statt.

An­trags­be­rech­ti­gung und An­trags­ver­fah­ren:

  • Antragsberechtigt sind Katholische Erwachsenenbildungsträger der Erzdiözese München und Freising.
  • Antragsberechtigt sind Katholische Verbände und Einrichtungen mit nachgewiesener Erfahrung in kirchlicher Bildungsarbeit. Eine Kooperation mit dem zuständigen Bildungswerk wird empfohlen, um die Bildungsmaßnahmen öffentlich sichtbar zu machen.
  • Sonstige katholische Verbände, Einrichtungen, Dienste, Helferkreise in den Pfarreien/Pfarrverbänden etc. wenden sich zur Beratung und zur Antragstellung an das jeweilige katholische Bildungswerk in ihrem Landkreis beziehungsweise in der Stadt München.
  • Die Anträge sind mit dem entsprechenden Formular an die Abteilung 5.4.3 Institutionen Erwachsenenbildung zu richten.
  • Die Anträge sind so früh wie möglich, auf jeden Fall aber mindestens vier Wochen vor Maßnahmenbeginn einzureichen. Im Bereich der EKP®-Gruppen kann in begründeten Fällen von der Frist abgewichen werden.

Form der För­de­rung:

Die Förderung erfolgt ausschließlich als Defizitfinanzierung. Diese kirchliche Förderung versteht sich als Kofinazierung zu öffentlichen und weiteren Zuschussquellen, deren Nutzung vorrangig anzustreben ist. Sie soll im Sinne einer "Anschubfinanzierung" die Entwicklung und Etablierung neuer Angebote ermöglichen. Mittelfristig sollen weitere Formen der Refinanzierung gefunden werden.

Projektbezogene zusätzlich entstehende Personal- und Honorarkosten sind förderfähig. Personalkosten von bereits fest angestellten Personen können nicht gefördert werden. Es können nur Aktivitäten und Vorhaben unterstützt werden, die innerhalb der Erzdiözese München und Freising stattfinden bzw. dort ihren Ausgangspunkt haben, und sich an Geflüchtete richten, deren Aufenthaltsort innerhalb der Diözese liegt.

Projekte der katholischen Erwachsenenbildung im Bereich Flucht, Asyl und Integration:

Kulturdolmetscher plus - sharing empowerment®
Der Qualifizierungskurs Kulturdolmetscher plus wurde durch das Dachauer Forum und die Stiftung Bildungszentrum der Erzdiözese München und Freising entwickelt. Bei diesem Kurs wird anhand der Migrations- und Integrationserfahrungen der Teilnehmenden erarbeitet, was noch nicht integrierte Migrant/innen für eine gelungene Integration benötigen und wo ihnen mit diversen Hilfestellungen die Integration erleichtert werden kann. Ebenso sollen die Kulturdolmetscher/innen auf der anderen Seite in die deutsche Kultur hineinwirken, um Missverständnisse bei denen zu verhindern, die mit der "anderen" Kultur nicht vertraut sind. Die ausgebildeten Kulturdolmetscher/innen unterstützen ehrenamtlich sowohl Migrant/innen als auch verschiedenste Einrichtungen und Behörden bei der Kommunikation miteinander. Die KEB steht als Markeninhaber für Anfragen rund um den Kurs und das dafür entwickelte Handbuch zur Verfügung. 

Einfache und leichte Sprache
Einfache und leichte Sprache hilft Texte besser zu verstehen. Das ist wichtig für Menschen, die nicht gut lesen können, Lernschwierigkeiten haben oder Deutsch lernen. Die KEB fördert verschiedene Projekte zu diesem Themenfeld. 

Kontakt:
Felix Trautmann
Referent für Bildung zu Flucht, Asyl, Migration und Integration
Tel.: 0 89/21 37-13 61 
E-Mail: fetrautmann(at)eomuc.de

Antragsformulare

Informationen für Antragsteller